Versicherungsnachweisheft
- Versicherungsnachweisheft
jetzt: Sozialversicherungsnachweisheft; Formularsatz der Sozialversicherung für die Meldungen, die der Arbeitgeber nach § 28a SGB IV über das Beschäftigungsverhältnis abzugeben hat. Das V. enthält Namen, Geburtsdatum, Anschrift und ⇡ Versicherungsnummer des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das V. bei Beginn seiner Tätigkeit dem Arbeitgeber zu übergeben; dieser bewahrt das V. auf und erstellt die erforderlichen Meldungen auf den in dem V. enthaltenen Belegen.
Lexikon der Economics.
2013.
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