Versicherungsnachweisheft

Versicherungsnachweisheft
jetzt: Sozialversicherungsnachweisheft; Formularsatz der Sozialversicherung für die Meldungen, die der Arbeitgeber nach § 28a SGB IV über das Beschäftigungsverhältnis abzugeben hat. Das V. enthält Namen, Geburtsdatum, Anschrift und  Versicherungsnummer des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das V. bei Beginn seiner Tätigkeit dem Arbeitgeber zu übergeben; dieser bewahrt das V. auf und erstellt die erforderlichen Meldungen auf den in dem V. enthaltenen Belegen.

Lexikon der Economics. 2013.

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